PetriVisionen BINDUNGEN

Recht   03. Oktober 2009, 23 Uhr

1. Die meisten Menschen haben ein eigenartiges Verhältnis zum Recht: Sie merken gar nicht, dass es da ist. Sie wissen es nicht zu schätzen. Wenn sie es zu brauchen meinen, berufen sie sich darauf (oder auf das, was sie dafür halten) und setzen darauf.

Zum Beispiel nach dem Verlust eines Koffers auf der Reise (gegenüber der Versicherung), oder nach einem Verkehrsunfall (gegenüber dem - wie sie sagen - "Unfallgegner").

Aber die Versicherung glaubt die Geschichte nicht so recht; der andere Verkehrsteilnehmer sieht den Ablauf des Unfalls ganz anders.

Oder: Der eine Nachbar liebt das Klavierspiel, der andere die Stille.

Verkehrsunfallrecht?
Versicherungsvertragsrecht?
Miet- und Nachbarrecht?

Wir haben eben Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) gehört:

"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt ..." - Die goldene Regel also.

2. Das Kind soll Müller heißen, sagt Herr Müller. Das Kind soll Lüdenscheid heißen, sagt Frau Lüdenscheid. Früher entschied der Mann, heute müssen sie sich einigen (Müller-Lüdenscheid geht übrigens in Deutschland für das Kind nicht; vielleicht sagt das Verfassungsgericht in einigen Jahren, das muss auch gehen können). Jedenfalls: Die Eltern müssen sich einigen. Also: Einigkeit und Recht und Freiheit.

Das war ein Beispiel des angewandten Gleichheitssatzes:

Art. 3 Abs. 1 GG: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" und Abs. 2: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" (Dies ist der Wortlaut seit 1949; und heute heißt es zusätzlich in Abs. 2:) "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Und übrigens: Wenn sich Frau Lüdenscheid und Herr Müller nicht einigen können, entscheidet die Richterin - Richterin habe ich bewusst gesagt, weil wir hier - von 1949 bis heute sozusagen von null auf hundert - inzwischen nahezu die Gleichstellung haben.

Das Grundgesetz von 1949, das seit dem 03.10.1990 für ganz Deutschland gilt, hat im Recht eine
kopernikanische Wende
gebracht. "Und er bewegt sich doch" - der Staat!

Die Grundrechte sind vom unverbindlichen Programmsatz - so noch in Weimar - und ab 1933 herrschten ohnehin blanke Willkür und Terror - zu unmittelbar geltendem Recht gemacht worden.

Art. 1 Abs. 3 sagt nämlich: "Die ... Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht"; Recht also, dass man im Streitfall, notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht mit der Verfassungsbeschwerde, durchsetzen kann. Vielfach übrigens mussten die Rechte erst einmal auf diesem Wege erkämpft werden, ganz besonders zu den einzelnen Auswirkungen des Gleichheitssatzes.

Das Verhältnis Bürger/Staat (Thomas Mann: "Herr General Doktor von Staat") ist also umgekehrt, es ist revolutioniert worden. Der Staat muss sein Handeln an den Grundrechten der Bürger messen lassen, nicht mehr müssen sich umgekehrt die Grundrechte an der "Staatsraison" - was immer das ist - messen lassen.

Das Recht (und vor allem die Grundrechte) also als unumstößlicher Maßstab; nicht als gängige Münze, die man je nach Tageskurs nach Belieben handelt.

Aber weiß das "der Staat", weiß das - wie man heute sagt - "die Politik" immer? Wissen das die Bürger?

Die Grundrechte, das Recht insgesamt, kommen nur zur Geltung in einem permanenten Aneignungsprozess durch die Bürger: Die Bürgerinnen und Bürger müssen ihre Rechte wahrnehmen - wahrnehmen im doppelten Sinne übrigens -, sonst verkümmern sie - auch in einem doppelten Sinne: Es verkümmern die Rechte und es verkümmern die Bürger.

Und weil wie in Lübeck sind, an diesem 3. Oktober 2009 noch zwei Worte zum Thema Recht von Gustav Radbruch (aus dem Aufsatz "Fünf Minuten Rechtsphilosophie" von 1945).

Einmal zum historischen Hintergrund der rechtsstaatlichen Radikalität des Grundgesetzes:

"Man hat (ergänze: das Recht zwischen 1933 und 1945) durch einen ... Satz ergänzen oder ersetzen wollen: Recht ist, was dem Volke nützt.

Das heißt: Willkür, Vertragsbruch, Gesetzwidrigkeit sind, sofern sie nur dem Volke nützen, Recht. Das heißt praktisch: was den Inhaber der Staatsgewalt gemeinnützig dünkt, jeder Einfall und jede Laune des Despoten, Strafe ohne Gesetz und Urteil, gesetzloser Mord an Kranken sind Recht. ...

Nein, es hat nicht zu heißen: alles, was dem Volk nützt, ist Recht, vielmehr umgekehrt: nur was Recht ist, nützt dem Volke."

Und dann:

"Rechtsstaat ... ist wie das tägliche Brot, wie Wasser zum Trinken und wie Luft zum Atmen, und das beste an der Demokratie gerade dieses, dass nur sie geeignet ist, den Rechtsstaat zu sichern."

Ich füge hinzu: " ... und umgekehrt."

Demokratie und Rechtsstaat - und übrigens auch Sozialstaat - gehören zusammen.

Das finden wir alles in Art. 20 GG:

"(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Bestimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

Sie sehen: Ein weites Feld ...

(Hans-Ernst Böttcher)

Präsident des Landgerichts Lübeck


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